Rechnungslegung

Spätestens seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind die Zeiten der "Einheitsbilanz", in der die Handels- und Steuerbilanz identisch sind, vorbei.

Insbesondere die Kreditinstitute verlangen verstärkt aussagefähige handelsrechtliche Jahresabschlüsse, ergänzt um einen Lagebericht.

Die Steuerbilanz ist durch die steuerrechtliche Zielsetzung eines hohen Gewinns und damit hoher Steuereinnahmen geprägt, während die Handelsbilanz weiterhin vom Vorsichtsprinzip gekennzeichnet wird.
Durch diese unterschiedlichen Zielsetzungen weichen Handels- und Steuerbilanz immer mehr voneinander ab, was verstärkt zu latenten Steuern führen kann. Um die latenten Steuern ermitteln zu können, ist es i. d. R. erforderlich, eine gesonderte Handels- und Steuerbilanz zu erstellen.

Im Bereich der Rechnungslegung bieten wir folgende Leistungen an:

 

Philosophie